Fragen und Antworten zum Flohmarkt
Frage: Kann ich mein Auto direkt am Stand parken?
Antwort: Nein, alle PKWs müssen bis spätestens 8 Uhr das Veranstaltungsgelände verlassen haben.
Frage: Ist es möglich, mir einen bestimmten Platz zu reservieren?
Antwort: Nein, leider können wir keine speziellen Plätze im Voraus reservieren.
Frage: Kann ich die Standgebühr in bar vor Ort bezahlen?
Antwort: Ja
Frage: Darf ich meinen Stand bereits einen Tag vorher markieren?
Antwort: Ja, Sie können Ihren Stand einen Tag vorher markieren, solange dies die Anwohner nicht beeinträchtigt.
Frage: Welche Mindestgröße muss mein Stand haben?
Antwort: Ihr Stand muss eine Mindestlänge von 3 Metern haben, was in etwa der Länge eines Tapeziertisches entspricht.
Frage: Ist der Verkauf von Neuwaren auf dem Flohmarkt erlaubt?
Antwort: Nein, der Verkauf von Neuwaren ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Sie zum Abbau Ihres Standes aufzufordern.
Frage: Kann ich als Anwohner einen Platz für mich reservieren?
Antwort: Ja, als Anwohner dürfen Sie Ihren Platz im Voraus reservieren, vorausgesetzt, Sie haben sich ordnungsgemäß angemeldet.
Frage: Wann darf mit dem Abbau begonnen werden?
Antwort: Der offizielle Abbau beginnt um 16 Uhr.
Frage: Kann ich nach dem Abbau mit meinem Auto wieder zum Stand fahren?
Antwort: Ja, nach dem offiziellen Abbau dürfen Sie mit Ihrem PKW zum Stand zurückkehren.
Frage: Wie weiß der Veranstalter, dass ich berechtigt bin, auszustellen?
Antwort: Mit Ihrer Anmeldung wird Ihr Name oder Pseudonym zusammen mit einer Nummer auf der Webseite veröffentlicht. Diese Nummer schreiben Sie deutlich sichtbar auf ein DIN A4 Blatt, welches Sie in einer Schutzhülle zusammen mit Ihrer Anmeldung und dem Zahlungsbeleg präsentieren. So kann der Veranstalter bei der Kontrolle sofort Ihre Legitimation überprüfen.